Eine Schule ohne Beratung ist heute undenkbar. Schulen erbringen daher in verschiedenen Arbeitsfeldern eine Reihe von Beratungsleistungen. Der Beratungserlass sieht vor, diese Einzelleistungen in einem gemeinsamen Beratungskonzept zu integrieren.
Zur Entwicklung eines schuleigenen Beratungskonzeptes haben sich folgende drei Schritte bewährt: