Schulprobleme entstehen in komplexer Wechselwirkung zwischen Schüler, Eltern, Mitschülern, Lehrern sowie den allgemeinen Bedingungen in Schule und Elternhaus. Schulpsychologen helfen diese komplexen Zusammenhänge zu erhellen, um gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten. Dabei steht nicht unbedingt der/die betroffene Schüler/Schülerin im Mittelpunkt, denn es gibt verschiedene Ansatzpunkte und Ebenen schulpsychologischer Arbeit: Beratung einzelner Personen und/oder Beratung des Systems Schule.
Systemberatung durch die Schulpsychologie umfasst alle Maßnahmen, die helfen, Schulprobleme zu überwinden bzw. durch vorbeugende Hilfen zu vermeiden bzw. die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens zu verringern. Unabhängig vom "Einzelfall" werden psychologische Hilfestellungen gegeben, die das Lernen und die Zusammenarbeit in der Schule verbessern.
Die Angebote für Schulen umfassen Planung und Moderation von schulinternen Fortbildungen zu Themen der pädagogischen Psychologie, entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Schule.
Die sind u.a.:
Bei Fragen zum präventiven Angebot helfen wir Ihnen gerne weiter: in Gesprächen mit Schulleitungen und "Steuergruppen" schulischer Entwicklung können individuelle Hilfestellungen erarbeitet werden.
Lehrerinnen und Lehrer haben die Möglichkeit, sich von Schulpsychologen individuell beraten zu lassen.
Auch Sie als Lehrkraft können sich bei uns individuell beraten lassen. Die Anlässe sind vielfältig und reichen von spezifischen Fragen zur Förderung von Schülern bis hin zu persönlichen Belastungen und Fragestellungen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf. Sie können dies telefonisch (z.B. in unseren Telefonsprechstunden oder über das Sekretariat (Tel. 02861/681 1414) tun, aber auch gerne eine E-Mail an uns schreiben. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular ausfüllen und an uns senden:
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Ein wichtiger Arbeitsbereich von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ist die Individualberatung: Schullaufbahnfragen, Lern-/ und Verhaltensschwierigkeiten oder Fragen zur Inklusion sind die Anlässe für solche Beratungen.
Zum Beispiel: Leistungsprobleme, Lern- u. Arbeitsstörungen, Teilleistungsschwierigkeiten wie Lese-Rechtschreibschwierigkeiten oder Rechenschwierigkeiten, Aufmerksamkeits- u. Konzentrationsschwierigkeiten, Schul- und Prüfungsangst, Schulschwänzen, soziale Auffälligkeiten wie Aggressionen oder gehemmtes Verhalten, Fragen zur Schullaufbahn, besondere Begabung(en), Förderung bei Inklusion.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen nutzen bei ihrer Arbeit ihre speziellen psychologischen Kenntnisse. Zur Diagnostik werden neben Gesprächen auch spezielle Tests eingesetzt. Der Einsatz von Tests erfolgt aber nicht in jedem Fall. Erst nach einem ausführlichen Erstgespräch wird entschieden, ob Tests eingesetzt werden und welcher Art sie sind.
Weitere Informationen zur Anmeldung Individualberatung
Psychologische Beratung setzt Vertrauen voraus.
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Regionalen Schulberatungsstelle sind verpflichtet, bei ihrer Arbeit Vertraulichkeit, Schweigepflicht und Datenschutz zu gewährleisten.
Die Berater erteilen Auskünfte an andere Einrichtungen (Schulen, Ämter, Ärzte, Jugendämter usw.) grundsätzlich nur mit Einverständnis der Betroffenen. Dieses Einverständnis muss schriftlich durch eine Schweigepflichtsentbindung gegeben werden.
Schulen können daher ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der RSB keine Informationen aus der Individualberatung abfragen. Eltern hingegen erhalten von uns keine Informationen aus Beratungen, die Lehrerinnen und Lehrern bei uns bekommen.
Hilfreich ist natürlich, wenn Schule und Elternhaus sich gegenseitig informieren und gemeinsame Beratung gewünscht wird.
Download der Schweigepflichtentbindung: Schweigepflichtentbindung
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